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	<title>Kommentare zu: Geld ohne Ende</title>
	<link>http://andere-ansicht.eu/aav/index.php/2007/05/21/geld-ohne-ende/</link>
	<description>Wirrungen im Dickicht des deutschen Rechts</description>
	<pubDate>Sun, 20 May 2012 12:57:21 +0000</pubDate>
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	<item>
		<title>Von: Thomas</title>
		<link>http://andere-ansicht.eu/aav/index.php/2007/05/21/geld-ohne-ende/#comment-6</link>
		<pubDate>Wed, 23 May 2007 07:51:16 +0000</pubDate>
		<guid>http://andere-ansicht.eu/aav/index.php/2007/05/21/geld-ohne-ende/#comment-6</guid>
					<description>Natürlich ist die Privatautonomie nicht heilig, immerhin genießt sie aufgrund des Schutzes durch Art. 2 Abs. 1 GG jedoch Verfassungsrang. Natürlich erfolgen auch andernorts Einschränkungen (vgl. z.B. die Regelungen im TKG). Dort geht es aber im Gegensatz zum Regelungsbereich des AGG, der faktisch kaum abgrenzbar einen Großteil der täglichen Betätigung erfasst, um eingeschränkte Bereiche der Daseinsvorsorge bzw. Existenzsicherung (vgl. Armbrüster in seinem dieswöchigen Beitrag NJW 2007, 1494, 1495). Daher scheint eine differenzierte Betrachtung sinnvoll.

&quot;Wo bleibt die Privatautonomie desjenigen, der aufgrund seiner Hautfarbe keinen Job bekommt? Das ist, wie ich andernorts schon sagte, nichts als Rassismus und ich verstehe ehrlichgesagt nicht, wie man das ernsthaft verteidigen kann.&quot; - Ist aber das AGG wirklich geeignet, diesen Missstand zu beheben? Ich glaube nicht. Die Androhung von Sanktionen führt doch bei den durchschnittlichen Arbeitgebern zunächst erstmal zu Angst, etwas falsch zu machen und dann verklagt zu werden. Folgt daraus jetzt, dass ernsthaft umgedacht und erwogen wird, jemanden einzustellen, den man gar nicht wollte? Wo bleibt die Privatautonomie derjenigen, die Angehörige einer nicht diskriminierten Hautfarbe sind und keinen Job bekommen, weil aus Angst vor Klagen vermehrt Menschen eingestellt werden, bei denen im Ablehnungsfall eine Diskriminierung eher annehmbar wäre?

Im Übrigen bleibt der Vergleich zu den Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen: auch dort führte die &quot;Abmahnwelle&quot; nur zu Angst, etwas falsch zu machen und viel Geld bezahlen zu müssen. Kaum geändert hat sich die Einstellung gegenüber den Urhebern, auch eine höhere Wertschätzung der geschützten Werke klingt in den diversen Berichten nicht ernsthaft durch. Eher ist festzustellen, dass der Groll auf die Industrie wächst, da ein Verstoß gegen die restriktiven Vorschriften auch noch mit teuren Verfahren &quot;geahndet&quot; wird. Sollte sich dieses Phänomen - was meiner Ansicht nach durchaus möglich ist - auf den Regelungsbereich des AGG übertragen, wäre das Gesetz eher kontraproduktiv, da dann die Ablehnung gegenüber den per AGG nicht zu diskriminierenden und daher vermeintlich bevorzugten Bevölkerungsgruppen eher wachsen könnte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Natürlich ist die Privatautonomie nicht heilig, immerhin genießt sie aufgrund des Schutzes durch Art. 2 Abs. 1 GG jedoch Verfassungsrang. Natürlich erfolgen auch andernorts Einschränkungen (vgl. z.B. die Regelungen im TKG). Dort geht es aber im Gegensatz zum Regelungsbereich des AGG, der faktisch kaum abgrenzbar einen Großteil der täglichen Betätigung erfasst, um eingeschränkte Bereiche der Daseinsvorsorge bzw. Existenzsicherung (vgl. Armbrüster in seinem dieswöchigen Beitrag NJW 2007, 1494, 1495). Daher scheint eine differenzierte Betrachtung sinnvoll.</p>
<p>&#8220;Wo bleibt die Privatautonomie desjenigen, der aufgrund seiner Hautfarbe keinen Job bekommt? Das ist, wie ich andernorts schon sagte, nichts als Rassismus und ich verstehe ehrlichgesagt nicht, wie man das ernsthaft verteidigen kann.&#8221; - Ist aber das AGG wirklich geeignet, diesen Missstand zu beheben? Ich glaube nicht. Die Androhung von Sanktionen führt doch bei den durchschnittlichen Arbeitgebern zunächst erstmal zu Angst, etwas falsch zu machen und dann verklagt zu werden. Folgt daraus jetzt, dass ernsthaft umgedacht und erwogen wird, jemanden einzustellen, den man gar nicht wollte? Wo bleibt die Privatautonomie derjenigen, die Angehörige einer nicht diskriminierten Hautfarbe sind und keinen Job bekommen, weil aus Angst vor Klagen vermehrt Menschen eingestellt werden, bei denen im Ablehnungsfall eine Diskriminierung eher annehmbar wäre?</p>
<p>Im Übrigen bleibt der Vergleich zu den Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen: auch dort führte die &#8220;Abmahnwelle&#8221; nur zu Angst, etwas falsch zu machen und viel Geld bezahlen zu müssen. Kaum geändert hat sich die Einstellung gegenüber den Urhebern, auch eine höhere Wertschätzung der geschützten Werke klingt in den diversen Berichten nicht ernsthaft durch. Eher ist festzustellen, dass der Groll auf die Industrie wächst, da ein Verstoß gegen die restriktiven Vorschriften auch noch mit teuren Verfahren &#8220;geahndet&#8221; wird. Sollte sich dieses Phänomen - was meiner Ansicht nach durchaus möglich ist - auf den Regelungsbereich des AGG übertragen, wäre das Gesetz eher kontraproduktiv, da dann die Ablehnung gegenüber den per AGG nicht zu diskriminierenden und daher vermeintlich bevorzugten Bevölkerungsgruppen eher wachsen könnte.
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		<title>Von: code</title>
		<link>http://andere-ansicht.eu/aav/index.php/2007/05/21/geld-ohne-ende/#comment-5</link>
		<pubDate>Wed, 23 May 2007 06:17:24 +0000</pubDate>
		<guid>http://andere-ansicht.eu/aav/index.php/2007/05/21/geld-ohne-ende/#comment-5</guid>
					<description>Das Gesetz hat ja gerade den Sinn, die vorhandenen Diskriminierungen abzubauen und somit eine soziale Regelungsfunktion. Insofern ist der Verweis verfehlt, dass demjenigen, der sich AGG-konform verhält, Nachteile im Geschäftsverkehr drohen. Es soll ja erreicht werden, dass sich jeder AGG-konform verhält und somit gesellschaftliche Diskriminierungen abgebaut werden. Insofern ist das AGG durchaus geeignet, ein Umdenken hervorzurufen. Das sieht man ja alleine an den allerorten geführten Debatten darüber. Was wäre denn die Alternative? Der Staat wartet, bis der Mentalitätswandel von alleine einsetzt? Manchmal, nein, eigentlich sogar meistens braucht die Gesellschaft eben den verordneten Wandel. Sie neigt sonst eher zum Erhalt des status quo.

&quot;Letztlich ist die Einstellung eines Mitarbeiters regelmäßig eine Betätigung im Bereich der sonst so hochgehaltenen Privatautonomie.&quot;

Das ist selbstverständlich so, aber nun ist auch oder gerade die Privatautonomie nicht grenzenlos gewährleistet. Wo bleibt die Privatautonomie desjenigen, der aufgrund seiner Hautfarbe keinen Job bekommt? Das ist, wie ich andernorts schon sagte, nichts als Rassismus und ich verstehe ehrlichgesagt nicht, wie man das ernsthaft verteidigen kann.

Die Privatautonomie ist alles andere als heilig und das ist auch gut so. Es ist letztlich das gleiche, wie bei § 138 BGB und den §§ 305ff. BGB; auf den ersten Blick schränken sie die Privatautonomie ein, auf den zweiten Blick schützen sie sie. Meine Meinung nach ist es absolut richtig die Privatautonomie desjenigen zu beschränken, der meint, Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder ihres Geschlechts schlechter behandeln zu müssen, als andere. Das sieht zum Glück auch der Gesetzgeber so.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Gesetz hat ja gerade den Sinn, die vorhandenen Diskriminierungen abzubauen und somit eine soziale Regelungsfunktion. Insofern ist der Verweis verfehlt, dass demjenigen, der sich AGG-konform verhält, Nachteile im Geschäftsverkehr drohen. Es soll ja erreicht werden, dass sich jeder AGG-konform verhält und somit gesellschaftliche Diskriminierungen abgebaut werden. Insofern ist das AGG durchaus geeignet, ein Umdenken hervorzurufen. Das sieht man ja alleine an den allerorten geführten Debatten darüber. Was wäre denn die Alternative? Der Staat wartet, bis der Mentalitätswandel von alleine einsetzt? Manchmal, nein, eigentlich sogar meistens braucht die Gesellschaft eben den verordneten Wandel. Sie neigt sonst eher zum Erhalt des status quo.</p>
<p>&#8220;Letztlich ist die Einstellung eines Mitarbeiters regelmäßig eine Betätigung im Bereich der sonst so hochgehaltenen Privatautonomie.&#8221;</p>
<p>Das ist selbstverständlich so, aber nun ist auch oder gerade die Privatautonomie nicht grenzenlos gewährleistet. Wo bleibt die Privatautonomie desjenigen, der aufgrund seiner Hautfarbe keinen Job bekommt? Das ist, wie ich andernorts schon sagte, nichts als Rassismus und ich verstehe ehrlichgesagt nicht, wie man das ernsthaft verteidigen kann.</p>
<p>Die Privatautonomie ist alles andere als heilig und das ist auch gut so. Es ist letztlich das gleiche, wie bei § 138 BGB und den §§ 305ff. BGB; auf den ersten Blick schränken sie die Privatautonomie ein, auf den zweiten Blick schützen sie sie. Meine Meinung nach ist es absolut richtig die Privatautonomie desjenigen zu beschränken, der meint, Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder ihres Geschlechts schlechter behandeln zu müssen, als andere. Das sieht zum Glück auch der Gesetzgeber so.
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