Archive for Mai, 2008

Nachdem der Dresdner Stadtrat nun schon vor geraumer Zeit entschieden hat, ein neuerliches Bürgerbegehren für zulässig zu halten, stellt sich wiederum die Frage: Brücke oder Tunnel am Waldschlösschen?
Eigentlich ist es ganz einfach: Beides. Und das alles geht mithilfe einer einfachen Konstruktion von statten, die jeder im Rahmen eines Studiums der Rechtswissenschaft schon mal gehört hat: einer Fiktion. Klingt komisch, ist aber so.

Der Gesetzgeber in seiner großen Weisheit hat uns allen das Zeichen 327 geschenkt, welches zwischenzeitlich in § 42 Abs. 4b StVO normiert ist. Dies führt dazu, dass ein Straßenstück, welches diesem Zeichen folgt, ein Tunnel ist - ob die Straße nun unter der Erde verläuft der nicht. Eindrucksvoll beobachten kann man selbiges Phänomen auf der BAB 17 zwischen Heidenau und Dresden. Dort gibt es ebenfalls einen von Sonnenlicht beschienenen Tunnelabschnitt.

Eine Brücke kann also - wie bereits in der Realität getestet und für praktikabel befunden - (auch) ein Tunnel sein. Dann sollte man doch am Waldschlösschenareal zur Sicherheit lieber gleich beides bauen.
Die Verfahrensweise stellte sich dabei wie folgt dar:

1. Brücke bauen (das läuft ja schon mehr oder weniger gut)
2. Einweihungsfeier Brücke mit Medienaufgebot, Schnittchen und Rotkäppchen
3. Beschilderung mit Zeichen 327, ggf. mit einem Zusatzschild zur Längenfeststellung
4. Einweihungsfeier Tunnel - wieder mit Musik, Schnittchen und Rotkäppchen
5. feststellen, dass man es allen recht gemacht hat
6. freuen

Diese Verfahrensweise hätte diverse Vorteile: Die Brückenbefürworter hätten eine Brücke, die man von außen auch als solche erkennt. Die Tunnelbefürworter hätten - zumindest rechtlich - einen Tunnel. Ist ja besser als gar kein Tunnel. Und das absolut beste Argument: der ganze Spaß verschlingt nicht ein paar (hundert) Millionen Euro, sondern nur die Anschaffungs-, Aufstell- und Unterhaltskosten für ein paar lächerliche Verkehrsschilder. Dafür müssten fünftausend Euro eigentlich mehr als genug sein (ausgehend von Kosten in Höhe von ca. 200 Euro pro Schild, vgl. BR-Drs. 60/06, S. 2).

Jetzt muss nur noch irgendjemand die UNESCO überzeugen, dass das Weltkulturerbe nicht gefährdet ist…